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Berechnung der Anwaltsgebühren

Rechtsgebiet:

Beauftragte Tätigkeit:

Gebühren:

Vereinbarung!
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Mehrwertsteuer
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voraussichtliche Gebühr
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Wichtige Hinweise:

Die Berechnung der voraussichtlichen Gebühren erfolgt nach dem RVG. Soweit dort Rahmengebühren vorgesehen sind, wird in der Berechnung die Mittelgebühr in Ansatz gebracht, welche bei einer durchschnittlichen Angelegenheit anfällt. Falls in einer Angelegenheit mehrere Tätigkeiten anfallen können, wurden die typischerweise anfallenden in Ansatz gebracht.

Verständlicher Weise können hier nicht alle möglichen Fälle berücksichtigt werden. Aufgrund der vielfältigen Vorschriften des RVG und der möglichen Fallkonstellationen ist es unmöglich, diese alle in die Berechnung einzubinden. Diese Berechnung soll lediglich veranschaulichen, wie sich die Gebühren zusammensetzen und einen ersten Anhalt bieten, welche Gebühren anfallen können.

Wir weisen darauf hin, dass wir für die Richtigkeit der Gebühren und deren Berechnung keine Haftung übernehmen können.